

Die Pflegekosten sind abhängig von der Pflegebedürftigkeit des Bewohners, die im Rahmen der Pflegeversicherung in 5 Grade eingeteilt wird. Diese Einteilung nimmt nach Antrag bei der zuständigen Pflegekasse/Krankenkasse automatisch der MDK (Medizinischer Dienst der Pflegekassen) vor.
Im Seniorenheim Ruhla können Bewohner der Pflegegrade 2 bis 5 betreut werden.

Die Pflegesätze setzen sich aus den Bestandteilen für Pflege, Unterkunft, Verpflegung, Ausbildungsvergütung und Investitionskosten zusammen und sind abhängig von dem Pflegegrad des Bewohners. Abhängig von diesem durch den MDK festgestellten Pflegegrad gelten für die Kostenübernahme durch die Pflegekassen die folgenden monatlichen Höchstbeträge:
Über diese Höchstgrenzen hinausgehende Kosten müssen durch den Bewohner übernommen werden.
Das Seniorenheim Ruhla bildet jährlich zwei Altenpflegeschüler aus. Die Pflegesätze enthalten über ein in Thüringen einheitliches Umlageverfahren auch einen Anteil für die Finanzierung der Ausbildungsvergütung der Schüler.
Der tägliche Pflegesatz für einen vollstationären Aufenthalt in unserem Haus setzt sich derzeit wie folgt zusammen (Stand: 01.03.2025):
| Pflege | Unterkunft | Verpflegung | Investition | Altenpflege- ausbildung |
gesamt | |
| Pflegegrad 2 | 94,57 € | 22,47 € | 7,30 € | 7,41 € | 3,85 € | 135,60 € |
| Pflegegrad 3 | 111,47 € | 22,47 € | 7,30 € | 7,41 € | 3,85 € | 152,50 € |
| Pflegegrad 4 | 129,09 € | 22,47 € | 7,30 € | 7,41 € | 3,85 € | 170,12 € |
| Pflegegrad 5 | 137,01 € | 22,47 € | 7,30 € | 7,41 € | 3,85 € | 178,04 € |
Da die Berechnung des auf den Bewohner entfallenden Eigenanteils leider nicht ganz einfach ist, folgt hier zum leichteren Verständnis eine Tabelle (für einen vollen Monat werden von der Pflegekasse immer pauschal 30,42 Tage angesetzt). Bitte beachten Sie, dass von dem nachfolgend ausgewiesenen Kostenanteil für den Bewohner noch der sogenannte Leistungszuschlag abgezogen wird (siehe Erläuterung unter der Tabelle).
| Kosten gesamt 30,42 Tage |
Anteil Pflegekasse |
Kostenanteil Bewohner |
|
| Pflegegrad 2 | 4.124,95 € | 805,00 € | 3.319,95 € |
| Pflegegrad 3 | 4.639,05 € | 1.319,00 € | 3.320,05 € |
| Pflegegrad 4 | 5.175,05 € | 1.855,00 € | 3.320,05 € |
| Pflegegrad 5 | 5.415,98 € | 2.096,00 € | 3.319,98 € |
Von den Kostenanteilen für Pflege und Ausbildung erfolgt noch ein prozentualer Abzug des Leistungszuschlags, der zusätzlich von der Pflegekasse übernommen wird. Dieser richtet sich nach der Dauer des Aufenthaltes und ist derzeit wie folgt gestaffelt:
| Aufenthaltsdauer | Abzug | entspricht ca. |
| 1. bis 12. Monat | 15 % | 328,- € |
| 13. bis 24. Monat | 30 % | 656,- € |
| 25. bis 36. Monat | 50 % | 1.094,- € |
| ab dem 37. Monat | 75 % | 1.641,- € |
Um den jeweils gültigen Zuschlag (in jedem Pflegegrad ungefähr gleich) reduziert sich also zusätzlich der Eigenanteil des Bewohners. Zur genauen Berechnung geben wir Ihnen gerne persönlich weitere Informationen.
Bei Teilzeiträumen ergeben sich ggf. Abweichungen.
Nachrichtlich: Unser sogenannter „Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil“ (EEE) beträgt täglich 68,11 €/monatlich 2.071,91 €.
Über die dann ggf. noch verbleibende Rente kann der Bewohner frei verfügen und es steht ihm dann also nicht nur ein geringes Taschengeld zur Verfügung, wie dies vor Inkrafttreten der Pflegeversicherung noch grundsätzlich üblich war.
Sollte allerdings keine ausreichende Rente und auch sonst keine eigene Finanzierungsmöglichkeit zur Verfügung stehen, übernimmt auf Antrag weiterhin das Sozialamt den verbleibenden Restkostenbetrag und dem Bewohner verbleibt ein individuell errechnetes Taschengeld (ca. 100,- € Barbetrag). Die angeführten Pflegesätze gelten nicht nur für einen vollstationären Aufenthalt, sondern in gleicher Höhe auch für einen Kurzzeitpflegeaufenthalt sowie bei Verhinderungspflege (jeweils max. 28 Tage pro Jahr). Beschränkt auf die Bestandteile Pflege und Ausbildung steht hiefür jeweils eine Zuzahlung der Pflegekasse in Höhe von max. 1.774,- € (Kurzzeitpflege) bzw. 1.612,- € (Verhinderungspflege) pro Jahr zur Verfügung.
In den Pflegesätzen sind z. Zt. die folgenden Leistungen enthalten:
Nur bei Inanspruchnahme werden verschiedene Leistungen zusätzlich berechnet, z. B. Telefongebühren, besondere Kostformen, chemische Reinigung der Kleidung, besondere Therapieangebote und Veranstaltungen, Fahrdienste, Begleitungen außer Haus u. ä. Sie erhalten hierüber mit dem Heimvertrag eine Zusatzinformation.
Weitere Informationen geben wir Ihnen gerne telefonisch oder bei einem unverbindlichen Besuch in unserem Haus.
Bermbachtal 32
99842 Ruhla
Tel.: 036929-720
Fax: 036929-72123
E-Mail: info(at)seniorenheim-ruhla.de
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